Staatliche Förderung

Investitionszuschuss vom BAFA

Der Einbau eines HybElW wird mit 2.900 € plus 10 % KfW (ca. 5.000 € je Anlage | Stand: 09/2017) staatlich gefördert. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, erhalten einen Investitionszuschuss. Mit diesem sollen die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objekte erschlossen werden. Die Förderung ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um mindestens 40 % reduziert werden sollen.

Stromvergütung für KWK-Anlagen

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz zeitlich befristete Zuschlags­zahlungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA.